Verhaltenskodex Fa. Koschaum
1 VORWORT
Der Verhaltenskodex der Koschaum GmbH bildet die Grundlage für die Ausführung unserer Geschäfte und beinhaltet die moralisch-ethischen Wertvorstellungen und Prinzipien, zu denen wir uns verpflichten.
Dieser Verhaltenskodex für die Geschäftsführung und Beschäftigten stellt einen Leitfaden für ein entsprechendes Verhalten jedes Einzelnen dar.
Unser Verhaltenskodex legt Standards fest, an denen wir uns alle täglich messen sollen. Ethisch korrektes Verhalten, gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit, Transparenz und Fairness im Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Behörden bilden die Basis unseres Unterneh-mens.
2 UNSERE GRUNDSÄTZE UND WERTE
• Erfüllung der Kundenanforderungen
• Motivation der Mitarbeiter
• Sichere Arbeitsumgebung
• Schonung der Umwelt
• Seriosität und Verlässlichkeit
• Stetige Verbesserung des Qualitätsbewusstseins
• Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen
3 GESCHÄFTLICHE PRINZIPIEN DES UNTERNEHMENS
a. RECHTMÄSSIGES VERHALTEN
Wir führen unsere Geschäfte im Rahmen der geltenden nationalen und internationalen Geset-ze und Rechtsvorschriften aus und legen Wert auf Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen unsere Mitar-beiter, die für sie relevanten Pflichten und Verbote kennen und einhalten.
b. EINLADUNGEN UND GESCHENKE
Einladungen, Geschenke oder sonstige Vergütungen von Geschäftspartnern, welche uns in eine verpflichtende Abhängigkeit bringen könnten, lehnen wir ab. Die Annahme von symboli-schen Geschenken und Einladungen in einem geschäftsüblichen Rahmen sind zulässig. Ein-ladungen zu Essen oder Veranstaltungen von Geschäftspartnern, die einen nicht angemesse-nen Wert überschreiten, sind dem direkten Vorgesetzten anzuzeigen.
c. NACHHALTIGES DENKEN, HANDELN UND UMWELTSCHUTZ
Wir arbeiten stets daran, die Nachhaltigkeit der Fa. Koschaum und unserer Produktpalette zu verbessern. Dieser Ansatz dient der Schonung von Ressourcen und dient auch der Kostenre-duzierung für unsere Kunden. Eine hohe Priorität genießt der schonende Umgang mit den na-türlichen Ressourcen.
d. KEINE KORRUPTION
Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer Vertrauensstellung mit dem Ziel, in den Genuss eines materiellen oder immateriellen Vorteils zu kommen, auf den kein rechtlich be-gründeter Anspruch besteht. Korruption ist strafbar. Wir verbieten jegliche Form von Korrupti-on wie Bestechung oder die Gewährung bzw. Annahme von anderen Vorteilen, ungeachtet, ob diese direkt, über Mittelsmänner, an Private oder hoheitliche Amtsträger erfolgen.
e. FAIRER WETTBEWERB
Wir streben stets nachhaltige, vertrauensvolle und von gegenseitigem Respekt getragene Ge-schäftsbeziehungen zu unseren Kunden und Geschäftspartnern an. Ein freier und fairer Wett-bewerb ist die Grundlage wirtschaftlichen Handels. Sämtliche Geschäfte werden auf ehrliche und ethisch korrekte Weise abgewickelt. Dies erwarten wir auch von unseren Geschäftspart-nern.
4 INTERESSENSKONFLIKTE
Ein Interessenskonflikt entsteht immer dann, wenn wir bei einer geschäftlichen Entscheidung gleichzeitig auch ein persönliches Interesse haben. Unabhängig von persönlichen Interessen und Beziehungen werden alle Entscheidungen des Unternehmens ausschließlich auf Grund-lage sachlicher Kriterien getroffen.
5 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITARBEITER
Unser Unternehmen bekennt sich zur Chancengleichheit, Wertschätzung, zu Vertrauen und Leistung. Wir bieten unseren Mitarbeitern eine herausfordernde Arbeitsumgebung und fordern unsere Mitarbeiter durch anspruchsvolle, interessante Aufgaben heraus, ihre Fähigkeiten aus-zuschöpfen. Wir fördern eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens, Respekts und des offenen Dialogs.
6 KEINE DISKRIMINIERUNG
Gegenseitiger Respekt bildet die Grundlage für ein von Wertschätzung geprägtes Arbeitsum-feld. Wir verpflichten uns, die Menschenwürde und die Menschenrechte zu respektieren und unsere Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen.
Jede Form von Diskriminierung wie z.B. aufgrund des Geschlechts, Familienstands, der Ras-se, Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, politischen Anschauung oder anderen persönlichen Merkmalen ist untersagt.
Wir dulden keine Zwangs- und Kinderarbeit, weder bei uns noch bei unseren Lieferanten und Kunden.
Wir tolerieren keine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Wir akzeptieren keine anderweiti-gen diskriminierenden Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen und kein Mobbing. Ar-beitskollegen werden nicht gedemütigt und auch nicht ausgeschlossen.
7 DROGEN UND ALKOHOL AM ARBEITSPLATZ
Drogen beeinträchtigen das Entscheidungs- und Reaktionsvermögen des einzelnen Mitarbei-ters und erhöhen die Unfallgefahr am Arbeitsplatz. Der Gebrauch von Suchtmitteln, wie Alko-hol und anderer Drogen ist bei uns strikt untersagt und die Mitarbeiter dürfen am Arbeitsplatz nicht unter dem Einfluss solcher Substanzen stehen. Die geregelten Raucherpausen müssen von allen eingehalten werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Medikamente einnehmen müssen, sollten sich bei ihrem Arzt, der die Medikamente verschrieben hat, und/oder beim Betriebsarzt erkundigen, ob diese Medikamente die Arbeitsleistung beeinträchtigen können. Wenn eine solche Beeinträchtigung vorhersehbar ist, sollte die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter ihren/seinen Vorgesetzten diesbezüg-lich informieren.
8 ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ
Für uns steht die Sicherheit am Arbeitsplatz an oberster Stelle. Wir sind bestrebt, eine gesun-de und sichere Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter zu schaffen. Jeder Mitarbeiter ist auf-gerufen, auffällige Unfallrisiken am eigenen Arbeitsplatz zu identifizieren und entweder selbst zu beseitigen oder eine Meldung an den jeweiligen Vorgesetzten zu erstatten. Wir sorgen da-für, dass unsere Mitarbeiter regelmäßig über Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz infor-miert und geschult werden.
9 ARBEITSZEIT UND FREIZEIT
Die Fa. Koschaum steht dafür ein, dass die Mitarbeiter einen Ausgleich zwischen Arbeitszeit und Freizeit finden können. Wir beachten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Ferien dienen der Erholung und die jeweiligen Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die ihnen zustehenden Ferien auch tatsächlich nutzen.
10 VERTRAULICHE INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, vertrauliche Informationen des Unternehmens oder von Ge-schäftspartnern, wie technische Daten über Produkte und Prozesse, Spezifikationen oder Zeichnungen, Know-how oder Betriebsgeheimnisse ausschließlich in dem zugelassenen Rahmen zu verwenden und bei einer Weitergabe innerhalb und außerhalb des Unternehmens zu prüfen, ob der jeweilige Empfänger dieser Informationen berechtigt ist. Jeder Mitarbeiter hat Schutzrechte Dritter zu respektieren und ihre ungenehmigte Nutzung zu unterlassen.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäfts-partner genießt eine aufmerksame Berücksichtigung in unserem Unternehmen. Personenbe-zogene Informationen werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, wenn dies rechtlich ge-stattet ist oder die betroffenen Personen damit einverstanden und die Daten zweckgebunden sind.
11 UMSETZUNG UND VERSTÖSSE
Die Einhaltung der festgelegten Grundsätze ist unternehmensweit für alle Mitarbeiter
verbindlich. Es ist von jeder Führungskraft sicherzustellen, dass die ihm zugeordneten Mitar-beiter mit dem Inhalt des Verhaltenskodexes vertraut sind und die für sie geltenden Regeln und Verhaltensregeln einhalten.
Verstöße werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und der arbeitsrechtlichen Vereinba-rungen disziplinarisch geahndet und sollen den jeweiligen direkten Vorgesetzten oder der Ge-schäftsführung gemeldet werden.
Abenberg, August 2026
Martin Stieber
Geschäftsführung